Kinder mit Diagnosen ASS, ADHS, ADS, Wahrnehmungsschwierigkeiten oder ohne Diagnosen. Ihr Unterstützungsbedarf liegt vor allem in den Bereichen Verhalten, Lernen und/oder Sprache.

  • Voraussetzung ist ein ausgewiesener Sonderschulbedarf durch den Schulpsychologischen Dienst (SAV) und eine Kostengutsprache für Sonderbeschulung durch die Wohngemeinde.


  • Wir sind daran interessiert, die Kinder früh zu erfassen, damit keine Folgebehinderungen entstehen. Es ist unser Ziel, die Kinder auf ein selbständiges und erfülltes Leben vorzubereiten.